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   BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22   

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BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22 (https://dejure.org/2023,21239)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2023 - 3 StR 506/22 (https://dejure.org/2023,21239)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2023 - 3 StR 506/22 (https://dejure.org/2023,21239)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.10.2013 - 2 StR 392/13

    Kompensation der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (revisionsrechtliche

    Auszug aus BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22
    Unabhängig von der Frage, ob und unter welchen Umständen eine zwar nach Urteilserlass aber noch vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bereits auf die Sachrüge beachtlich sein kann oder mit einer den Anforderungen an eine Verfahrensrüge genügenden Beanstandung geltend gemacht werden muss (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, StV 2020, 838; vom 20. Juni 2007 - 2 StR 493/06, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 32 Rn. 11 f.; Urteile vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 139/05, NStZ-RR 2006, 50; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 512 ff., SSW-StGB/Eschelbach, 5. Aufl., § 46 Rn. 177; jeweils mwN), ist hier den vorgetragenen sowie von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmenden Verfahrenstatsachen keine über die Feststellung der Verfahrensverzögerung hinausgehende Notwendigkeit einer weitergehenden Kompensation zu entnehmen.
  • BGH, 05.08.2009 - 1 StR 363/09

    Kompensation rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerungen allein durch die

    Auszug aus BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22
    Ein solcher Ausgleich durch Anordnung eines Vollstreckungsabschlags (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 14 ff.; vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07, NJW 2007, 3294) kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zur Kompensation bereits die ausdrückliche Feststellung genügt, etwa weil der Betroffene während der Verzögerung nicht inhaftiert war und auch sonst keine zusätzliche Belastung ersichtlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 1 StR 551/11, NStZ 2012, 470; vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 133 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 28.05.2020 - 3 StR 99/19

    Revisionsrechtliche Geltendmachung einer rechtstaatswidrigen

    Auszug aus BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22
    Unabhängig von der Frage, ob und unter welchen Umständen eine zwar nach Urteilserlass aber noch vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bereits auf die Sachrüge beachtlich sein kann oder mit einer den Anforderungen an eine Verfahrensrüge genügenden Beanstandung geltend gemacht werden muss (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, StV 2020, 838; vom 20. Juni 2007 - 2 StR 493/06, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 32 Rn. 11 f.; Urteile vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 139/05, NStZ-RR 2006, 50; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 512 ff., SSW-StGB/Eschelbach, 5. Aufl., § 46 Rn. 177; jeweils mwN), ist hier den vorgetragenen sowie von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmenden Verfahrenstatsachen keine über die Feststellung der Verfahrensverzögerung hinausgehende Notwendigkeit einer weitergehenden Kompensation zu entnehmen.
  • BGH, 14.12.2022 - 3 StR 378/22

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Urteilstenor; Konkurrenzen: Tateinheit bei

    Auszug aus BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22
    Zugleich kann die Bezeichnung des Handeltreibens als "unerlaubt" entfallen, weil Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2023 - 6 StR 180/23, juris Rn. 2; vom 14. Dezember 2022 - 3 StR 378/22, NStZ-RR 2023, 78, 79; jeweils mwN).
  • BGH, 24.01.2012 - 1 StR 551/11

    Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nur durch

    Auszug aus BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22
    Ein solcher Ausgleich durch Anordnung eines Vollstreckungsabschlags (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 14 ff.; vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07, NJW 2007, 3294) kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zur Kompensation bereits die ausdrückliche Feststellung genügt, etwa weil der Betroffene während der Verzögerung nicht inhaftiert war und auch sonst keine zusätzliche Belastung ersichtlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 1 StR 551/11, NStZ 2012, 470; vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 133 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 31.05.2023 - 6 StR 180/23

    Verwerfung der Revision als unbergündet; Bewaffnetes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22
    Zugleich kann die Bezeichnung des Handeltreibens als "unerlaubt" entfallen, weil Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz ausschließlich den unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln betreffen (BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2023 - 6 StR 180/23, juris Rn. 2; vom 14. Dezember 2022 - 3 StR 378/22, NStZ-RR 2023, 78, 79; jeweils mwN).
  • BGH, 23.08.2007 - 3 StR 50/07

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kompensationslösung;

    Auszug aus BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22
    Ein solcher Ausgleich durch Anordnung eines Vollstreckungsabschlags (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 14 ff.; vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07, NJW 2007, 3294) kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zur Kompensation bereits die ausdrückliche Feststellung genügt, etwa weil der Betroffene während der Verzögerung nicht inhaftiert war und auch sonst keine zusätzliche Belastung ersichtlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 1 StR 551/11, NStZ 2012, 470; vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 133 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 493/06

    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung;

    Auszug aus BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22
    Unabhängig von der Frage, ob und unter welchen Umständen eine zwar nach Urteilserlass aber noch vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bereits auf die Sachrüge beachtlich sein kann oder mit einer den Anforderungen an eine Verfahrensrüge genügenden Beanstandung geltend gemacht werden muss (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, StV 2020, 838; vom 20. Juni 2007 - 2 StR 493/06, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 32 Rn. 11 f.; Urteile vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 139/05, NStZ-RR 2006, 50; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 512 ff., SSW-StGB/Eschelbach, 5. Aufl., § 46 Rn. 177; jeweils mwN), ist hier den vorgetragenen sowie von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmenden Verfahrenstatsachen keine über die Feststellung der Verfahrensverzögerung hinausgehende Notwendigkeit einer weitergehenden Kompensation zu entnehmen.
  • BGH, 25.10.2005 - 4 StR 139/05

    Recht auf Verfahrensbescheunigung (Beschleunigungsgebot; Prüfung auf eine

    Auszug aus BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22
    Unabhängig von der Frage, ob und unter welchen Umständen eine zwar nach Urteilserlass aber noch vor Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetretene rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung bereits auf die Sachrüge beachtlich sein kann oder mit einer den Anforderungen an eine Verfahrensrüge genügenden Beanstandung geltend gemacht werden muss (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 28. Mai 2020 - 3 StR 99/19, StV 2020, 838; vom 20. Juni 2007 - 2 StR 493/06, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 32 Rn. 11 f.; Urteile vom 23. Oktober 2013 - 2 StR 392/13, NStZ-RR 2014, 21; vom 25. Oktober 2005 - 4 StR 139/05, NStZ-RR 2006, 50; MüKoStGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 512 ff., SSW-StGB/Eschelbach, 5. Aufl., § 46 Rn. 177; jeweils mwN), ist hier den vorgetragenen sowie von Amts wegen zur Kenntnis zu nehmenden Verfahrenstatsachen keine über die Feststellung der Verfahrensverzögerung hinausgehende Notwendigkeit einer weitergehenden Kompensation zu entnehmen.
  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte

    Auszug aus BGH, 26.07.2023 - 3 StR 506/22
    Ein solcher Ausgleich durch Anordnung eines Vollstreckungsabschlags (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124 Rn. 14 ff.; vom 23. August 2007 - 3 StR 50/07, NJW 2007, 3294) kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls zur Kompensation bereits die ausdrückliche Feststellung genügt, etwa weil der Betroffene während der Verzögerung nicht inhaftiert war und auch sonst keine zusätzliche Belastung ersichtlich ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 1 StR 551/11, NStZ 2012, 470; vom 5. August 2009 - 1 StR 363/09, NStZ-RR 2009, 339; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 46 Rn. 133 f.; jeweils mwN).
  • BGH, 17.01.2024 - 2 StR 100/23
    Allerdings ist für Verzögerungen nach Urteilserlass ein Eingreifen des Revisionsgerichts von Amts wegen geboten, wenn der Angeklagte diese Gesetzesverletzung nicht form- und fristgerecht rügen konnte (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2000 - 3 StR 502/00, NStZ 2001, 52; vom 20. Juni 2007 - 2 StR 493/06, BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 32; KK-StPO/Lohse/Jakobs, 9. Aufl., MRK, Art. 6 Rn. 38; MüKo-StGB/Maier, 4. Aufl., § 46 Rn. 514; offengelassen durch BGH, Beschluss vom 26. Juli 2023 - 3 StR 506/22, juris Rn. 6).

    So befand er sich in dem hiesigen Verfahren zu keinem Zeitpunkt in Untersuchungshaft (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2023 - 3 StR 506/22, juris Rn. 7).

  • BGH, 29.11.2023 - 3 StR 402/23

    Feststellung der rechtsstaatswidrigen Verzögerung des Verfahrens

    Dem Genugtuungsinteresse des bereits vor Beginn der Hauptverhandlung nicht mehr in Haft befindlichen und auch sonst durch die Verfahrensverzögerung nicht ersichtlich besonders belasteten Angeklagten ist durch die ausdrückliche Feststellung Genüge getan (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 26. Juli 2023 - 3 StR 506/22, juris Rn. 6 f.; vom 24. Januar 2012 - 1 StR 551/11, NStZ 2012, 470).
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